Stellungnahmen

Verlautbarungen der AGMB


  • Fortbestand ZBMed 2016

    Für die Arbeitsgemeinschaft für Medizinisches Bibliothekswesen e.V. ist ZB MED ein unerlässlicher Partner und erste Adresse in vielen Belangen rund um das Medizinische Bibliothekswesen. Nicht nur der Bestand, auch sämtliche durch ZB MED erbrachten Dienstleistungen kommen unseren Mitgliedern und ihren Nutzern zu Gute; Dienstleistungen, die in dem Umfang von keiner einzelnen medizinischen Bibliothek allein erbracht werden können. Wie wichtig ZB MED für die AGMB ist, zeigt auch der rege Austausch auf unseren Jahrestagungen, auf denen ZB MED immer präsent ist.

    Daher haben auch wir mit großem Bedauern die Entscheidung des Senats der Leibniz-Gemeinschaft über den Fortbestand von ZB MED als Leibniz-Einrichtung zur Kenntnis genommen und möchten uns dem Appell der Arbeitsgemeinschaft der Spezialbibliotheken und der Sektion 5 im dbv an die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz anschließen, ZB MED als Bibliothek, wenn auch möglicherweise mit einem veränderten Auftrag, für das deutsche Bibliothekswesen zu erhalten.

    Da auch wir uns einer eigenen Stellungnahme nicht entziehen wollten und konnten, trugen die Mitglieder der AGMB die Gründe zusammen, die ZB MED für uns unentbehrlich machen. Diese Aspekte wurden durch den Vorstand zusammengefasst und die daraus resultierende Stellungnahme an das Bundesministerium für Gesundheit, an das Bundesministerin für Bildung und Forschung, an das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen sowie an die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz GWK geschickt.

    Nachfolgend finden Sie die Stellungnahme des Senats, die Stellungnahme der AGMB sowie die Antwortschreiben der Behörden.

    Stellungnahme des Senats der Leibniz-Gemeinschaft zur Evaluierung von ZB MED (pdf)

    Stellungnahme der AGMB e.V. (pdf)

    Antwortschreiben des Bundesministeriums für Gesundheit - nur im Mitgliederbereich (im Aufbau)

  • Archivierungsregelung Printzeitschriften 2013

    Die Arbeitsgemeinschaft für Medizinisches Bibliothekswesen e. V. (AGMB) strebt in Zusammenarbeit mit der Deutschen Zentralbibliothek für Medizin (ZB MED) in Köln und der Bayerischen Staatsbibliothek (BSB) in München eine Archivierungsregelung fuer medizinische Zeitschriften und zeitschriftenartige Reihen in der Bundesrepublik Deutschland an, die von möglichst vielen Bibliotheken mitgetragen wird.

    Ziel ist die dauerhafte Verfügbarkeit auch über Lieferdienste (Fernleihe und/oder subito) von mindestens 2 Archivexemplaren.

    Dazu haben AGMB, ZB MED und Bayerische Staatsbibliothek im Januar 2013 folgende Archivierungsregelung erarbeitet (PDF-Dokument):

     Präambel:

    Zur Sicherstellung einer dauerhaften Verfügbarkeit für gedruckte Bestände wird es für nötig gehalten, mindestens zwei Exemplare von medizinischen Zeitschriften und zeitschriftenartigen Reihen in Deutschland dauerhaft zu archivieren. Das gilt unabhängig von der Möglichkeit des Online-Zugriffs.

    Die Bestände der Deutschen Nationalbibliothek (DNB) sollen wegen der Nicht-Verfügbarkeit über Lieferdienste (Fernleihe, subito) außerhalb dieser Regelung bleiben.

    Umfangreiche Bestände deutscher medizinischer Zeitschriften sind in der Sondersammelgebiets(SSG)-Bibliothek Deutsche Zentralbibliothek für Medizin (ZB MED) in Köln und in der Bayerischen Staatsbibliothek (BSB) in München vorhanden und über Lieferdienste verfügbar.

    Bei außerhalb Deutschlands erschienenen Zeitschriften gibt es ebenfalls umfangreiche Bestände in der ZB MED und in der Bayerischen Staatsbibliothek.

    Die ZB MED sammelt und archiviert umfänglich medizinische Zeitschriften und zeitschriftenartige Reihen in allen Sprachen und aus allen Herkunftsländern.

    Regelungen:

    1. Teilnehmende Bibliotheken, die Zeitschriftenbestände aussondern wollen, verpflichten sich, anhand der ZDB zu prüfen, ob diese Bestände mindestens in der ZB MED und Bayerischen Staatsbibliothek vorhanden sind. Ist das der Fall, so kann ausgesondert werden.

    2. Sollte die ZB MED die auszusondernden Titel bzw. Jahrgänge nicht in ihrem Bestand haben, so sind sie der ZB MED zur Übernahme anzubieten. Dazu sind bibliographisch vollständige und korrekte Listen an die ZB MED zu übersenden. Die ZB MED fordert die Bestände, die sie übernimmt, an, sofern sie in das Sammelprofil der ZB MED passen. Notwendige Transportkosten trägt die ZB MED.

    3. Die Bayerische Staatsbibliothek ist insbesondere an der Schließung von Bestandslücken bereits vorhandener Zeitschriften interessiert. Die entsprechenden Bestände sind der Bayerischen Staatsbibliothek vor Aussonderung anzubieten. Die notwendigen Transportkosten trägt die abgebende Bibliothek.

    4. Würde durch die Aussonderung von Zeitschriftenbeständen kein oder nur ein auch über Lieferdienste verfügbares Exemplar in Deutschland verbleiben, so sollten alle Bibliotheken, die sich dieser Regelung anschließen, auf die Aussonderung verzichten, so dass der Mindestbestand in Deutschland nicht unterschritten wird.

    5. Auch wenn die auszusondernden Bestände an der ZB MED und Bayerischen Staatsbibliothek vorhanden sind, sollte ein Angebot an andere Bibliotheken anhand von Dublettenlisten erfolgen.

    6. Abgebende/aussondernde und empfangende Bibliotheken ändern ihre Titelaufnahmen in der ZDB unverzüglich, damit ein korrekter Nachweis stets gegeben ist.

     

    Alle wissenschaftlichen Bibliotheken in Deutschland mit medizinischen Zeitschriftenbeständen und Teilnahme an Lieferdiensten sind herzlich eingeladen, dieser Regelung beizutreten.

    Der Beitritt zu dieser Regelung hat keinen rechtsverbindlichen Charakter, sondern stellt lediglich eine Absichtserklärung dar, an die sich die teilnehmenden Bibliotheken allerdings dauerhaft kollegial gebunden fühlen sollten.

    Bitte machen Sie diese Einladung und den Text zur Archivierungsregelung den Leitungen Ihrer Häuser zugänglich und werben Sie ausdrücklich für den Beitritt zu dieser Regelung.

    Wenn Sie an dieser Regelung teilnehmen möchten, schicken Sie bitte eine E-Mail mit der entsprechenden formlosen Erklärung die AGMB-Vorsitzende. Auch nach dem Ende der bisherigen Meldefrist am 30.04.2013 ist jede weitere Bibliothek als Teilnehmerin herzlich willkommen. Je mehr Bibliotheken teilnehmen, desto besser !

    Die AGMB wird alle teilnehmenden Bibliotheken auf dieser Seite eintragen und damit für alle dauerhaft öffentlich sichtbar machen.

    Die AGMB bedankt sich schon jetzt für Ihre Teilnahme.

    Bei Rückfragen melden Sie sich gerne an die Vorsitzende der AGMB

     

    Bisher haben folgende 27 Bibliotheken ihre Teilnahme an der Archivierungsregelung erklärt (Stand 03.09.2020):

    • Medizinische Fachbibliothek, Erzgebirgsklinikum gGmbH, Annaberg-Buchhholz
    • Medizinische Bibliothek, Charité - Universitätsmedizin Berlin
      Bibliothek, Robert-Koch-Institut Berlin
    • Universitätsbibliothek Bielefeld
    • Hochschulbibliothek, Hochschule für Gesundheit Bochum
    • Universitäts- und Landesbibliothek Bonn
    • Sächsische Landesbibliothek - Staats- und Universitätsbibliothek Dresden (SLUB)
    • Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg Frankfurt, Medizinische Hauptbibliothek
    • Universitätsbibliothek Freiburg
    • Universitätsbibliothek Greifswald
    • Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt Halle (Zweigbibliotheken Medizin)
    • Ärztekammer Hamburg, Bibliothek des Ärztlichen Vereins
    • Bibliothek der Medizinischen Hochschule Hannover
    • Universitätsbibliothek Heidelberg
    • Universitätsbibliothek Kiel
    • Deutsche Zentralbibliothek für Medizin Köln (ZB MED)
    • Universitätsbibliothek Leipzig
    • Zentrale Hochschulbibliothek Lübeck
    • Medizinische Zentralbibliothek der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg
    • Bereichsbibliothek Universitätsmedizin / Universitätsbibliothek Mainz
    • Bibliothek der Medizinischen Fakultät Mannheim der Universität Heidelberg
    • Bayerische Staatsbibliothek München (BSB)
    • Universitätsbibliothek der LMU München inklusive der Wissenschaftlichen Bibliothek des Klinikums Großhadern
    • Universitätsbibliothek Regensburg
    • Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek Saarbrücken
    • kiz / Kommunikations- und Informationszentrum der Universität Ulm
    • Universitätsbibliothek Würzburg
  • Aachener E-Book-Erklärung 2012

    Aachener Erklärung: Sechs Thesen zum Erwerb von elektronischen Büchern.  /
    The Aachen Declaration: six recommendations for the acquisition of electronic books.

     

    Verabschiedet am 26.09.2012 auf der AGMB-Jahrestagung in Aachen.

    Aachender Erklärung (pdf)

    Aachen Declaration (pdf)

  • Dienstleistungskatalog für Krankenhausbibliotheken 2012

  • Medizinische Bibliotheken Begriffsbestimmung 2004

  • Die Krankenhausbibliothek 2004

  • Standards für Krankenhausbibliotheken 2004